Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
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Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union kodifiziert Grund- und Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Union. Mit der Charta sind die EU-Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlichen Form niedergelegt. Sie orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Hier können die die Charta der Grundrechte lesen.


Europarat: Schutz und Förderung der Gebärdensprachen

Der Europarat ist ein Zusammenschluss von Ländern in Europa und nicht zu verwechseln mit den Organen der Europäischen Union (Europäisches Parlament, Europäischer Rat, u.a.). Er beschreibt sich auf seiner Internetpräsenz wie folgt:

"Der Europarat mit Sitz in Straßburg (Frankreich) hat heute 47 Mitgliedsstaaten und umfasst damit fast alle Staaten Europas. Er wurde am 5. Mai 1949 gegründet, um in ganz Europa gemeinsame und demokratische Prinzipien zu entwickeln. Grundlage hierfür sind die Europäische Konvention für Menschenrechte sowie andere Referenztexte zum Schutz des Einzelnen.“
Quelle: http://www.coe.int/aboutCoe/index.asp?page=quisommesnous&l=de

Der Europarat hat zum Thema Gebärdensprachen mehrere Texte verfasst, die als Empfehlung bzw. Bericht an die Mitgliedsstaaten gerichtet sind. So zum Beispiel die Empfehlung 1598 (2003) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats "Schutz der Gebärdensprache in den Mitgliedstaaten des Europarats". Im Jahr 2009 wurde ein weiterer Text veröffentlicht mit dem Titel: Bericht über den Schutz und die Förderung der Gebärdensprachen und über die Rechte der GebärdensprachbenutzerInnen in den Mitgliedstaaten des Europarats: Bedarfsanalyse“. Dieser Bericht wurde von Mag.a Dr. phil. Verena Krausneker verfasst und in seiner deutschen Übersetzung in der Zeitschrift DAS ZEICHEN veröffentlicht. Er kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.